Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich Grafik-Design GRAPHIC Petra Haunschild

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen GRAPHIC Petra Haunschild und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

1. Urheberrecht und Nutzungsrecht

1.1. Werden vom Auftraggeber Daten geliefert,
so ist der Auftraggeber für die Richtigkeit und die Nutzungsrechte der gelieferten Daten zuständig. GRAPHIC Petra Haunschild übernimmt dafür keine Verantwortung. Der Auftraggeber ist für Recherchen selber verantwortlich.

1.2. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von GRAPHIC Petra Haun- schild weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Ziffer1.2. Satz 1 und 2 berechtigt GRAPHIC Petra Haunschild, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.

1.3. GRAPHIC Petra Haunschild überträgt dem Auf- traggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.

Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem GRAPHIC Petra Haunschild min- destens 5 einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich. GRAPHIC Petra Haunschild ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entste- henden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.

1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen GRAPHIC Petra Haunschild und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung über.

1.5. GRAPHIC Petra Haunschild ist auf den Vervielfäl- tigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt GRAPHIC Petra Haunschild, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.

1.6. Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

2. Vergütung

2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar innerhalb von 10 Tagen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

2.2. 50% der Vergütungen sind bei Lieferung der Ent- würfe fällig. Die gesamten Fremdkosten (Druckkosten etc.) sind nach der Freigabe der Entwürfe im vorraus zu vergüten.

2.3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

2.4. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstle- rischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

2.5. Bei Zahlungsverzug kann GRAPHIC Petra Haunschild Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewie- senen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

2.6. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitauf- wand gesondert berechnet.

3. Fremdleistungen

3.1 GRAPHIC Petra Haunschild ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers

zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, GRAPHIC Petra Haunschild entsprechende Vollmacht zu erteilen.

3.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistun- gen im Namen und für Rechnung von GRAPHIC Petra Haunschild abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, GRAPHIC Petra Haunschild im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten frei- zustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

3.3 Auslagen für technische Nebenkosten, insbeson- dere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reprodukti- onen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4. Eigentum, Rückgabepflicht

4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigen- tum übertragen.

4.2. Die Originale sind GRAPHIC Petra Haunschild nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

4.3. Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehen- den Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von GRAPHIC Petra Haunschild. GRAPHIC Petra Haunschild ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auf- traggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinba- ren und zu vergüten.

4.4 Hat GRAPHIC Petra Haunschild dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von GRAPHIC Petra Haunschild geändert werden.

5. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexem- plare und Eigenwerbung

5.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind GRAPHIC Petra Haunschild Korrekturmuster vorzulegen.

5.2. Die Produktionsüberwachung durch GRAPHIC Petra Haunschild erfolgt nur aufgrund besonderer Ver- einbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwa- chung ist GRAPHIC Petra Haunschild berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.

5.3. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt GRAPHIC Petra Haunschild gegenüber dem Auftrag- geber keinerlei Haftung. GRAPHIC Petra Haunschild tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

5.4. Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeich- nungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.

5.5 Für solchermaßen vom Auftraggeber freigege- benen Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von GRAPHIC Petra Haunschild.

5.6 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei GRAPHIC Petra Haunschild geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeiti- ge Absendung der Rüge.

6. Gestaltungsfreiheit, Durchführung des Auftrages und Vorlagen

6.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfrei- heit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftrag- geber während oder nach der Produktion Änderun- gen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.

7. Vertragsauflösung

Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der GRAPHIC Petra Haunschild die vereinbarte Vergütung. Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 10% der vereinbar- ten Vergütung. Darüber hinaus sind natürlich abwei- chende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist Erfül- lungsort und Gerichtsstand der Sitz von GRAPHIC Petra Haunschild.

8.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand: Juli 2009